Kreis Recklinghausen, Der Landrat· Recklinghausen· Bauleistung· TrennwändeWert k. A.
Rahmenvereinbarung über den Winterdienst sowie die Grünanlagenbewirtschaftung für den Landesbetrieb Wald und Holz NRW in Münster
Frist 24.11.2026 · noch 29 Tage- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW
- Ort
- Münster · Nordrhein-Westfalen
- Branche (CPV)
- 44113910 - Material für den Straßenwinterdienst
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Geschätzter Wert
- Wert k. A.
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- -
- Abgabefrist
- 24.11.2026
Leistungsbeschreibung
Art der Leistung Rahmenvereinbarung über den Winterdienst sowie die Grünanlagenbewirtschaftung für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen in 48147 Münster Umfang der Leistung Los 1 - Grünschnitt Es handelt sich um insgesamt: - ca. 450 m2 Rasenfläche (gelbe Markierung) - ca. 690 m2 Dachbegrünung (rote Markierung) - ca. 250 m2 Gehölzflächen und Staudenflächen (blaue Markierung) mit einer Höhe von ca. 50 cm. Des Weiteren stehen drei Stauden auf der großen Rasenfläche vor dem Gebäude. Die für die Arbeiten benötigten Geräte sind durch den AN bereitzustellen. Die voraussichtliche Häufigkeit der Ausführung der notwendigen Arbeiten wird im Folgenden in Arbeitsgängen angegeben. Dabei ist bspw. das Mähen einer Rasenfläche als ein Arbeitsgang zu verstehen. Rasenflächen Mähen der Parkplatzfläche und Randstreifen hinter und neben dem Gebäude, unter Berück-sichtigung der unterschiedlichen Wuchskraft, in etwa 4-wöchigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 6-7 Arbeitsgänge. Mähen der Rasenfläche entlang des Bürgersteiges, unter Berücksichtigung der unterschiedli-chen Wuchskraft, in etwa 14-tägigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 12-14 Arbeitsgänge. Gehölzflächen Gehölzflächen und Staudenflächen, in etwa 4-wöchigen Abständen während der Vegetati-onszeit, von Gräsern, Wildkräutern und sonstigen Unrat säubern sowie einzelne beschädigte oder abgestorbene Zweige entfernen. Grünabfälle und Unrat laden, abfahren und entsorgen. 5-7 Arbeitsgänge. Überhang im Juni/Juli und im Sept./Okt. schneiden. Zu Gehwegen, Gebäuden, Pflaster- und Rollkiesflächen, die überhängenden Zweige von Gehölzen und die überhängenden Pflanzen-teile von Stauden fachgerecht schneiden, einschl. laden, abfahren und entsorgen des Schnittgutes. 2 Arbeitsgänge. Befestigte Flächen Pflasterflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten, einschl. laden, abfahren und entsorgen der Grünabfälle. 3-5 Arbeitsgänge. Rollkiesflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen. 3-5 Arbeitsgänge. Gulli kontrollieren und bei Bedarf entleeren. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen. 1-2 Arbeitsgänge. Laubbeseitigung Laub von Wege-, Platz- und Rasenflächen und teilweise aus den Gehölzflächen entfernen. Anfallendes Laub, sowie Unrat laden, abfahren und entsorgen. 2-3 Arbeitsgänge. Gehölzschnitt Gehölze schneiden. Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt während der Vegetationsruhe, nach Bedarf fachgerecht durchführen. Schnittgut laden, abfahren und entsorgen, bzw. den Gehölzhäcksel in die Flächen einarbeiten. 1 Arbeitsgang. Pflege Flachdach Dachbegrünung pflegen. Abgestorbene Pflanzenteile und Fremdaufwuchs entfernen. Techni-sche Einrichtungen von Bewuchs freihalten und Dachabläufe kontrollieren. Unrat und Schnittgut laden und abfahren. 2 Arbeitsgänge. Los 2 Winterdienst Der AN hat die Pflicht, das Wettergeschehen im Einsatzgebiet zu beobachten. Der AN ist für den vertragsgemäßen Zustand der Flächen allein verantwortlich. Die Winterdienstarbeiten umfassen das Schneeräumen sowie das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte auf einer ca. 260 m langen (siehe Bilder zzgl. 15m vor Fahrradabstellmöglichkeit) in einer Breite von 1 Me-ter (auf den Bildern blau mariert). Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen zeitnah beseitigt werden, um die Ver-kehrssicherheit, insbesondere montags bis freitags in den Kernarbeitszeiten zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr sicher zu stellen. Im Falle sehr starker Schneefälle (ab ca. 15 cm) ist eine Parkplatzräumung (ca. 1.000 m2) auf Anforderung des AG durchzuführen. Einsatzbereitschaft und Fahrzeuge . Der Aufwand wird mit einer einmaligen Vorhaltepauschale pro Jahr abgegolten. Ist das notwendige Equipment des Unternehmers nicht einsatzfähig (Defekt oder Unfall), ist dies unverzüglich dem AG zu melden. Für derartige Zeiträume entfällt die Vorhaltepauschale. Streumittel Gestreut werden soll mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Sägemehl oder Splitt. Die Stra-ßenreinigungssatzung der Stadt Münster weist ausdrücklich darauf hin, dass es auf Schritt-wegen grundsätzlich nicht erlaubt ist, Salz zu streuen. Dies gefährdet Pflanzen und Grund-wasser. Ausnahmen gelten nur, wenn extreme Witterungsverhältnisse herrschen oder es sich um außergewöhnliche Gefahrenstellen handelt, an denen keine andere wirksame Möglichkeit besteht. Das Streugut ist durch den AN bereitzustellen. Abrechnung/Rechnungsstellung Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich durchgeführten Einsätzen auf Basis von Stun-denzetteln. Im Falle von 0 Einsätzen darf nur die Vorhaltepauschale berechnet werden.
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Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (OpenData). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Vergabestelle.