Stubbenfräsarbeiten 2026
keine Frist angegebenBundesstadt Bonn - Amt für Umwelt und Stadtgrün· Bonn· Bauleistung· Fällen von BäumenWert k. A.
Art der Leistung Jungbaumpflege an Straßenbäumen Umfang der Leistung Im Rahmen des gesamten jährlichen Nachpflanzungsvertrags der Stadt Essen erhalten die Jungbäume während der dreijährigen Entwicklungsphase zwei Schnitte. Der erste Schnitt erfolgt im ersten bzw. der zweite Schnitt im dritten Standjahr. Da diese beiden Schnitte ausschließlich den unteren Kronenbereich, das sog. Lichtraumprofil des Baumes betreffen, ist es ab dem vierten Standjahr weiterhin erforderlich, die Bäume aus jungbaumpflegerischer Sicht zu pflegen, um ihre Entwicklung und Funktion am Standort zu fördern. Die Jungbaumpflege ist eine nachhaltige Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bäume, sowohl für die Umwelt als auch für die Menschen, die von den Bäumen profitieren. Eine rechtzeitige und fachgerechte Jungbaumpflege legt den Grundstein für ein erfolgreiches Wachstum und eine geringere Notwendigkeit von Korrekturmaßnahmen in späteren Phasen des Baumlebens. Insgesamt trägt eine ordentliche Jungbaumpflege dazu bei, dass Bäume nicht nur gut aussehen, sondern auch widerstandsfähig gegenüber Umweltstressoren sind und ihre ökologische Rolle in ihrer Umgebung erfüllen können. Es ist eine nachhaltige Praxis, die sich langfristig positiv auswirkt, was weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der Bäume hat. Die geplante Schnittmaßnahme umfasst die Kronen- und Stammpflege an Jungbäumen, die gerade aus der dreijährigen Entwicklungspflege entlassen werden, sowie Bäume in der Jugendphase, die je nach Baumart einen Stammdurchmesser von bis zu 15-20 cm haben, gemessen auf 1 m Höhe. Bei einzelnen, besonders schnellwüchsigen Baumarten kann ein maximaler Stammdurchmesser von 25 cm zugrunde gelegt werden, wenn ihre standortgerechte Funktion noch nicht vollständig hergestellt ist. Bäume dieses Auftrags liegen im öffentlichen Verkehrsraum im Essener Stadtbezirk I. Die Arbeiten sind, zwecks Vermeidung von Schäden am Baum und besserer Übersicht über den Kronenaufbau, ausschließlich mit einer Hubarbeitsbühne auszuführen. Die Auftragslage erstreckt sich über den gesamten Bezirk I und liegt bei 614 Bäumen. Hierbei handelt sich um einen einmaligen Vertrag. Die Pflege von Jungbäumen dient der Förderung eines vitalen und verkehrssicheren Stadtbaumbestandes. Baumschäden, z. B. durch eine Verletzung des Rindengewebes, von Wurzelanläufen oder Bodenverdichtung im Wurzelteller sind in jedem Fall zu vermeiden. In besonderem Maße sind mehrere über-/nebeneinanderliegende Wunden über 3 cm sowie Schnitte im Grobastbereich zu vermeiden. Ausnahmen davon sind nur nach gründlicher Prüfung des Erfordernisses und nur bei Bäumen mit entsprechender Größe und Abschottungsfähigkeit zulässig. Falls während der Durchführung der Maßnahmen Unklarheiten bezüglich des Baumschnitts auftreten, muss der oder die verantwortliche Baumpflegende des Auftragnehmers den*die zuständige*n Bauleiter*in kontaktieren. Gemeinsam sollten sie vor Ort die endgültige Entscheidung darüber treffen, wie der betreffende Baum beschnitten wird. In diesen Fällen ist die Situation vor Ort durch Fotos zu dokumentieren. Wird nach dem Kronenschnitt die Mindestkronenhöhe (40 % der Gesamthöhe des Baumes) unterschritten handelt es sich um Baumschäden. Vom Auftragnehmer verursachte Baumbeschädigungen jeglicher Art werden nach Methode Koch bewertet und entsprechend zu Lasten des Auftragnehmers zusammen mit Gutachterkosten in Rechnung gestellt. Weitere Beschädigungen an städtischem Eigentum sind zu vermeiden und werden in Höhe der Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Zum Schutz der Artenvielfalt im Lebensraum Baum sind die Ge- und Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten (s. a. "Fachbericht Artenschutz" der FLL). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von artenschutzrelevanten Sachverhalten (Nester, Höhlungen etc.) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen. Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST-Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. Die Arbeiten sind wochentags von Montag bis Freitag zu leisten. Bezüglich von KOST-Straßen sind Einschränkungen der Arbeitszeiten nicht auszuschließen. Denkbar wäre eine Beschränkung auf Mo-Do von 9:00 - 15:00 Uhr und Fr. von 9:00 - 13:00 Uhr. Dies ist aber im Einzelfall von der Entscheidung des Baustellenmanagements beim Stadtamt 66-5 abhängig. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Rechnungsstellung (Teil-) Rechnungen sind nach der erfolgten und im Fachverfahren "proMDE-Dienstleister" dokumentierten und von der städtischen Bauleitung akzeptierten Leistung, monatlich zu stellen. Im Sinne einer transparenten Abrechnung ist es notwendig, die Kosten in Bezug zu jeweils einem Auftrag und Datum der durchgeführten Maßnahme auszuweisen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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Bundesstadt Bonn - Amt für Umwelt und Stadtgrün· Bonn· Bauleistung· Fällen von BäumenWert k. A.
Kommunalbetrieb Krefeld AöR· Krefeld· Dienstleistung· BaumpflegeWert k. A.
Grün und Gruga· Essen· Dienstleistung· Fällen von BäumenWert k. A.
Stadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle· Marl· Bauleistung· BaumpflegeWert k. A.
Grün und Gruga· Essen· Dienstleistung· BaumpflegeWert k. A.
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift· Meschede· Bauleistung· BaumpflegeWert k. A.
Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (OpenData). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Vergabestelle.