Rahmenvereinbarung Kanalinspektion und -reinigung - Überprüfung von Grundleitungen - 2026/2027
keine Frist angegebenStadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement· Münster· Bauleistung· AbscheiderWert k. A.
Allgemein: Die Universität Duisburg-Essen (UDE) beabsichtigt die Anschaffung eines Wellenerzeugers zur Erzeugung von Wasserwellen im Wasserumlaufkanal. Als Wellenerzeuger muss als Plunger-Type Wellenerzeuger ausgeführt werden, welcher einen Keil verwendet, der vertikal verfahren wird. Die Anforderungen an den Wellenerzeuger sind nachfolgend aufgelistet: Anforderungen: 1. Einbausituation 1.1. Der Wellenerzeuger wird in den Wasserumlaufkanal des INAMs eingebaut. Der Querschnitt des Wasserumlaufkanals mit Maßen ist in Abbildung 1 dargestellt. Der Wellenerzeuger wird auf die ITEM-Profile des Wasserumlaufkanal aufgesetzt. Der Abstand zwischen Oberseite der ITEM-Profile und Wasseroberfläche beträgt 510 mm. 2. Gestaltung des Keils 2.1. Der Keil muss die Höhe h = 500 mm, die Breite b = 1450 mm und den Winkel ? = 35 Grad haben. Die erlaubte Toleranz der Höhe beträgt +2 mm, der Breite Beträgt -2 mm und des Winkels beträgt ±1 Grad. Die Maße sind in Abbildung 2 dargestellt. 2.2. In Ruhelage muss der Keil d = 260 mm tief eintauchen. Die statische Eintauchtiefe d muss um ±200 mm geändert werden können. 2.3. Der Keil muss über die Breite b aus mehreren Segmenten bestehen. 2.4. Der Keil muss über eine Schraubverbindung Wellenerzeuger befestigt sein, sodass er reversibel ausgetauscht werden kann. 2.5. Der Keil muss aus einem wasserbeständigem Kunststoff gefertigt sein. 3. Betriebsbereich 3.1. Der Keil des Wellenerzeugers muss vertikal verfahren werden können. 3.2. Frequenz und Amplitude der Bewegung müssen unabhängig von einander eingestellt werden können. 3.3. Die Grenze des Betriebsbereichs des Wellenerzeugers wird in Tabelle 1 durch Kombinationen aus Bewegungsfrequenz und Amplitude, welche möglich sein müssen, definiert. Dazwischen liegende Kombinationen aus Bewegungsamplitude und Frequenz müssen stufenlos fahrbar sein. Zusätzlich muss die Bewegung mit geringerer Frequenz bei gleicher Amplitude bzw. niedrigerer Amplitude bei gleicher Frequenz stufenlos möglich sein. 3.4. Der Wellenerzeuger muss regelmäßige sowie unregelmäßige Bewegungen durchführen können. 3.5. Der Antrieb des Wellenerzeugers muss über mindestens eine Linearführungen und einen Servomotoren ausgeführt werden. 3.6. Die Antriebsleistung des Wellenerzeugers muss mindestens 4 kW betragen. 4. Bewegungsvorgabe 4.1. Die Position des Keils muss durch eine Referenzierfahrt automatisch bestimmt werden können. 4.2. Die Vorgabe der Bewegung des Wellenerzeugers muss über drei Methoden möglich sein: 4.2.1. Eine regelmäßige Bewegung wird über die Einstellung der Frequenz und der Amplitude vorgegeben. 4.2.2. Die Zeitreihe der Position des Keils wird als txt- oder csv-Datei in 0,01s-Schritten eingelesen. 4.2.3. Die Position des Keils folgt einem externen analogen Signal (0 - 10V). 4.3. Der Anfang und das Ende einer Bewegung muss von einer Abfahr- bzw. Stopprampe überlagert werden. Die Dauer der Rampenfunktion muss einstellbar sein. 4.4. Die Position des Keils muss Schrittweise und unter Vorgabe der Endposition manuell einstellbar sein. 4.5. Die Programmierung der Steuerung muss zugängig sein, sodass sie vom Benutzer des Wellenerzeugers geändert werden kann. 5. Ein- und Ausgangssignale 5.1. Alle Anschlüsse müssen als zwei-polige Steckverbinder ausgeführt werden. 5.2. Triggerausgang: Zum triggern externe Komponenten muss ein Relais geschaltet werden. Über eine BNC-Schnittstelle wird ein externes Signal durch das Relais durchgeleitet. Das Relais ist geöffnet, wenn der Wellenerzeuger stillsteht. Der Ausgangstrigger wird ausgelöst, wenn die Bewegung des Wellenerzeugers startet. 5.3. Triggereingang: Die Bewegung des Wellengenerators muss durch einen Triggereingang gestartet werden können. Dies muss für alle drei Bewegungsmöglichkeiten möglich sein. Als Triggersignal muss die steigende Flanke von 0 auf bis zu 10 V verwendet werden. 5.4. Analoges Positionssignal: Die Position der Wellenklappe wird durch ein externes analoges Signal (0 bis 10 V) vorgegeben. Dabei muss 0 V der minimalen Eintauchung (bzw. maximale Austauchung) des Wellenerzeugers entsprechen und 10 V der maximalen Eintauchung des Wellenerzeugers entsprechen. 6. Elektrischer Anschluss und Bedienung des Wellenerzeugers 6.1. Alle elektrischen Komponenten müssen soweit möglich in einem eigenen Schaltschrank untergebracht werden. 6.2. Der elektrische Anschluss muss über einen Schutzkontaktstecker oder einen CEE-Stecker realisiert werden. Die Bedienung des Wellengenerators muss über eine Software auf einem separaten Computer oder über ein Human-Machine Interface geschehen. Sollte der Wellenerzeuger über einen externen Computer gesteuert werden, muss ein geeigneter Computer mitgeliefert werden, falls die Steuerung des Wellenerzeugers nicht per USB-Verbindung oder Ethernetverbindung (RJ45-Steckverbindung) an den Computer angeschlossen wird. 7. Sicherheitsaspekte 7.1. Alle bewegliche Teile des Wellenerzeugers, die sich oberhalb der ITEM-Profile des Wasserumlaufkanals befinden (siehe Abbildung 1), müssen soweit eingehaust werden, um ein versehentliches Hineingreifen zu verhindern. 7.2. Alle elektrischen Komponenten im Bereich des Wellenerzeugers müssen in der Schutzklasse IP65 oder höher ausgeführt werden. 7.3. Der Wellenerzeuger muss Endschalter am oberen und unteren Ende des Verfahrbereichs besitzen, welche eine Bewegung außerhalb des erlaubten Bereichs verhindern. 7.4. Der Wellenerzeuger muss bei einer Überschreitung der zulässigen Antriebsleistung automatisch abschalten. 7.5. Der Wellenerzeuger muss über einen Notausschalter verfügen. 7.6. Bei einer Vorgabe der Bewegung muss vor der Ausführung der Bewegung softwareseitig überprüft werden, ob die Ausführung der Bewegung hinsichtlich Verfahrweg, Geschwindigkeiten, Beschleunigungen und benötigter Leistung möglich ist. Die Bewegung darf nur ausgeführt werden, wenn die Überprüfung der Bewegung das Ergebnis hatte, dass die Bewegung problemlos ausgeführt werden kann. 7.7. Der Wellenerzeuger muss eine Warnlampe besitzen, welche anzeigt ob sich der Wellenerzeuger in Betrieb befindet. 8. Um den Wellenerzeuger möglichst nahe an den Enden des Wasserumlaufkanals platzieren zu können, muss die Antriebstechnik des Wellenerzeugers in Wellenlaufrichtung so positioniert werden, dass sie nicht über die senkrechte Seite des Keils des Wellenerzeugers hinausragt. 9. Der angebotene Wellenerzeuger muss die folgenden Hardware-Komponenten umfassen: 9.1. Den Keil zur Wellenerzeugung samt Aufhängung und Antriebstechnik. 9.2. Sämtliche Komponenten, welche zur Steuerung der Antriebstechnik benötigt werden, eingebaut in einen Schaltschrank. 9.3. Human-Machine Interface oder Software zur Steuerung des Wellenerzeugers. 9.4. Alle Kabel zum Anschluss des Steuertechnik, Antriebstechnik und Steuerung Zuschlagskriterien: Ausschlaggebend für die Bewertung ist der Preis. Der Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. In das Angebot sind alle dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen und Leistungen einzukalkulieren. Bewertungsgrundlage ist der Bruttopreis.
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Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (OpenData). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Vergabestelle.