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Zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 - Produktives Quartier Gutleut-West

Frist 23.11.2026 · noch 32 Tage
EU-weit (Oberschwelle)
Auftraggeber
Stadt Frankfurt am Main – Der Magistrat – vertreten durch das Stadtplanungsamt
Ort
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Branche (CPV)
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Auftragsart
Dienstleistung
Sektor
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Geschätzter Wert
Wert k. A.
Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Veröffentlicht
21.10.2026
Abgabefrist
23.11.2026

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Wettbewerbes ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf in dem gezeigt wird, wie die Transformation eines gewerblich geprägten Bestandsareals zu einem nutzungsgemischten, klimaangepassten und gemeinwohlorientierten Quartier gelingen kann. In einer Stadt mit hoher Flächennachfrage und begrenzten innerstädtischen Entwicklungsreserven treffen hier Ansprüche unmittelbar aufeinander, die sich andernorts oft räumlich aus dem Weg gehen: Wohnen und Gewerbe, Logistik und Aufenthalt, soziale Infrastruktur und Produktion, Freiraum und Verdichtung. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Nutzung sich am Ende durchsetzt. Interessanter ist, wie aus dieser Konkurrenz ein Stück Stadt entstehen kann. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine eigene räumliche Antwort zu entwickeln. Gesucht wird vornehmlich nicht das möglichst vollständige Bild eines irgendwann „fertigen“ Gutleut-West. Gesucht wird vielmehr ein städtebauliches und freiraumplanerisches Gerüst, das Orientierung gibt, ohne Entwicklung einzuschränken. Es soll durch zu entwickelnde Prinzipien Qualitäten sichern und zugleich Spielräume eröffnen – für unterschiedliche Nutzungen, Träger:innen, Eigentümer:innen und Entwicklungszeitpunkte. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, das mit dem 1. Preis ausgezeichnete Team mit der Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu beauftragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Team durchzuführen. Scheitern diese Verhandlungen oder besteht ein wichtiger Grund, der einer Beauftragung des 1. Preisträgers entgegensteht, werden die weiteren Preisträger zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden Vergabeverfahren als Zuschlagskriterium mit 60 % gewichtet. Die Rangfolge der Preisträger gemäß der Entscheidung des Preisgerichts wird dabei entsprechend berücksichtigt, d.h. der 1. Preisträger erhält im Kriterium ‚Wettbewerbsergebnis' die höchste Punktzahl, der 2. Preisträger die zweithöchste usw. Die weitere Bearbeitung umfasst den städtebaulichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone IV, Leistungsphasen 1–3 sowie den freiräumlichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 52 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone IV, Leistungsphasen 1–3 sowie die Erstellung eines "Qualitätshandbuchs". Eine darüberhinausgehende Beauftragung weiterer Planungsleistungen bleibt vorbehalten und ist nicht Bestandteil dieses Auftragsversprechens. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung als Vorstufe zum Bebauungsplan nach BauGB sowie als Grundlage für das im Anschluss geplante Konzeptverfahren für die hochbauliche Entwicklung auf den Baufeldern. Die Preisträger:innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Zuge der Überarbeitung der Wettbewerbsergebnisse treten sie mit der Bürgerschaft und Schlüsselpersonen vor Ort im Rahmen von Dialogformaten in Austausch (z.B. Vorstellung des Wettbewerbs-Ergebnisses, Rückfragenbeantwortung, Aufnahme von Hinweisen für weitere Bearbeitung). Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des erforderlichen Vergabeverfahrens, der erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Eignung des Teilnehmers sowie des Vorliegens eines wichtigen Grundes, der einer Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

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Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (OpenData). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Vergabestelle.

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