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SiGeKo-Leistungen - Altes Rittergut Plotha - denkmalgerechte Sanierung und Umbau zur Begegnungsstätte „LandLeben!“

Frist 05.11.2026 · noch 15 Tage
National (Unterschwelle)
Auftraggeber
GVS Gemeinde Elsteraue, Stadt Lützen, VGem Wethautal, Stadt Teuchern
Ort
Elsteraue
Branche (CPV)
-
Auftragsart
-
Geschätzter Wert
Wert k. A.
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Veröffentlicht
20.10.2026
Abgabefrist
05.11.2026

Leistungsbeschreibung

1.1 Gegenstand des Bauvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung (BaustellV) für das folgende Bauvorhaben: - Projektbezeichnung: Altes Rittergut Plotha - denkmalgerechte Sanierung und Umbau zur Begegnungsstätte „LandLeben!“ - Sigeko-Leistungen - Standort / Baugrundstück: Rittergut Plotha, Am Schulplatz 6 in 06682 Teuchern OT Plotha - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung im denkmalgeschützten Bestand (ZBau-Maßnahme) 1.2 Projektdaten und Kennwerte - Voraussichtliche Baukonstruktionskosten (KG 300 bis 500 nach DIN 276): KG 300: 5.256.309 € ; KG 400 : 1.129.868 € ; KG 500: 515.372,32 € (Beträge netto) - Bruttogeschossfläche (BGF): 1.580 m² - Gewerke / Beteiligte: Es ist mit einer Vergabe in Einzelgewerken zu rechnen. In der Spitzenzeit werden voraussichtlich bis zu ca. 20 bis 25 Beschäftigte gleichzeitig von unterschiedlichen Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. - Es wird von Zone II (mittleres Risiko) ausgegangen. 1.3 Besondere Randbedingungen und Gefahrenpotenziale Für die Kalkulation des Koordinationsaufwands sind folgende baustellenspezifische Besonderheiten ausdrücklich zu berücksichtigen: - Bauen im Bestand / laufenden Betrieb: Die Baustelle grenzt an die Freifläche der direkt benachbarten Kindertagesstätte an. Die Zugänge zu Baustelle und Kita sind räumlich getrennt. Eine Schulbushaltestelle befindet sich im öffentlichen Platzraum vor dem Baugrundstück. - Gefahrstoffe / Kontaminationen: Verweis auf Ergebnisbericht der 2025 erfolgten Schadstoffuntersuchung Arbeiten in kontaminierten Bereichen (u.a. PAK) nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128) sind zu koordinieren. - Topographie / Logistik: Lage an öffentlichem Schulplatz mit Wendemöglichkeit; Baugrundstück befindet sich in denkmalgeschütztem Rittergutsgelände, ausrei-chende Lager- und Einrichtungsflächen im Bereich des ehemaligen Schulhofes. - Gefahrenbereiche: Absturzhöhen von mehr als 5 Metern, zwei Voll- und ausgebautes Mansardgeschoss + Turm (Spitze ca. 17,60 m ü.G.) 1.4 Rahmenterminplan - Planungsphase (Leistungsstufe 1): voraussichtlich von 12/2026 bis 01/2027 - Ausführungsphase (Leistungsstufe 2): voraussichtlich von 01/2027 bis 12/2028 (Dauer: ca. 24 Monate) ________________________________________ 2. Leistungsumfang (Leistungsverzeichnis) Der Auftragnehmer übernimmt die vollständigen Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) unter Berücksichtigung der Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Die Beauftragung erfolgt nicht stufenweise. 2.1 Leistungsstufe 1: Planungsphase (Vorbereitungsphase) Die Leistungen in der Planungsphase umfassen insbesondere: 1. Analyse der Planungsunterlagen: Prüfung der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung auf kritische Schnittstellen, gegenseitige Gefährdungen und baubetriebliche Risiken hin. 2. Ausarbeitung des SiGe-Planes: Erstmaliges Aufstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) nach RAB 31. Dieser muss alle gewerkespezifischen Gefährdungen, zeitlichen Überschneidungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen enthalten. 3. Erstellung der Baustellenordnung: Ausarbeiten von verbindlichen Verhaltens- und Sicherheitsregeln für alle auf der Baustelle tätigen Personen (inkl. Regelungen zur Baustelleneinrichtung, Fluchtwegen und Erster Hilfe). 4. Erstellung der Vorankündigung: Rechtzeitiges Erstellen, Einreichen und Aushängen der behördlichen Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde. 5. Mitwirkung bei der Ausschreibung: Beratung des Bauherrn und der Planer bei der Aufnahme von sicherheitsrelevanten Positionen (z. B. gemeinsame Gerüste, Anschlagpunkte) in die Leistungsverzeichnisse der Bauausführung. 6. Erstellung der Unterlage: Erstmaliges Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Dokumentation von Merkmalen für die sichere Durchführung von späteren Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten) nach RAB 32. 2.2 Leistungsstufe 2: Ausführungsphase (Bauphase) Die Leistungen in der Ausführungsphase umfassen insbesondere: 1. Bekanntmachung und Einweisung: Information und Einweisung aller bauausführenden Unternehmen (inkl. Nachunternehmer) in den SiGe-Plan und die Baustellenordnung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. 2. Fortschreibung des SiGe-Planes: Kontinuierliche Anpassung, Aktualisierung und Ergänzung des SiGe-Planes bei Änderungen im Bauablauf, bei Wechsel von Verfahren oder beim Einsatz neuer Gewerke. 3. Koordinierung der Zusammenarbeit: Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber (auch der Eigenunternehmer des Bauherrn) zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. 4. Sicherheitsbegehungen: Durchführung von regelmäßigen, dokumentierten Baustellenbegehungen. Mängel sind schriftlich festzuhalten und deren Beseitigung durch die Firmen zu überwachen. Der Turnus beträgt mindestens [z. B. alle 14 Tage / wöchentlich] sowie anlassbezogen bei kritischen Bauphasen. 5. Sicherheitsbesprechungen: Vorbereitung, Moderation und Protokollierung von SiGe-Besprechungen (ggf. integriert in die regulären Baubesprechungen) mit den Sicherheitsbeauftragten/Bauleitern der Firmen. 6. Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen: Stichprobenartige Überprüfung, ob die ausführenden Unternehmen ihre Pflichten aus der BaustellV und den Unfallverhütungsvorschriften einhalten (z. B. Vorhalten von Gerüstfreigaben, Absperrungen, PSA). 7. Finalisierung der Unterlage: Vervollständigung und Übergabe der „Unterlage für spätere Arbeiten“ an den Bauherrn nach Abschluss der Baumaßnahme. ________________________________________ 3. Besondere Vertragspflichten und Abgrenzung - Weisungsbefugnis: Der SiGe-Koordinator besitzt gegenüber den ausführenden Baufirmen grundsätzlich keine direkte vertragliche Weisungsbefugnis, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug für Leib und Leben vor. Mängel sind unverzüglich der Bauleitung des Auftraggebers zu melden, welche die vertraglichen Anordnungen durchsetzt. - Präsenz vor Ort: Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Präsenz auf der Baustelle sicherzustellen, die dem Baufortschritt und dem Gefährdungspotenzial angemessen ist. Neben den Fixterminen (Begehungen) ist eine flexible Erreichbarkeit bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen zu gewährleisten. - Dokumentation: Alle Protokolle, SiGe-Pläne und Begehungsberichte sind dem Auftraggeber unverzüglich in digitaler Form (PDF) zur Verfügung zu stellen.

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