Toxikologische Tierstudie
noch 22 TageRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn· Bonn· Dienstleistung· Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungWert k. A.
Dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) obliegt im Genehmigungsverfahren die Beurteilung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (§6 Abs. 2 Nr. 2 AtG). Bei der Ausfüllung ihres Beurteilungsspielraums trägt es die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung (Risikovorsorge). Dabei kann das BASE teils auf untergesetzliche Standardisierungen in Form des kerntechnischen Regelwerks zurückgreifen. Im Übrigen ist es Aufgabe des BASE, die Grenze zum hinnehmbaren Restrisiko anhand des Maßstabs praktischer Vernunft selbst zu bestimmen. Der Gesetzgeber macht hier vergleichsweise wenige Vorgaben. Soweit Bewertungskriterien fehlen, muss das BASE diesen Maßstab konkretisieren und für das Genehmigungsverfahren operationalisieren. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, insbesondere des derzeit nicht abschließend bestimmbaren Zeitraums für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, gewinnen Fragen der Risikovorsorge zusätzlich an Bedeutung. Die damit einhergehenden Unsicherheiten könnten erhöhte Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Risikoentscheidungen begründen. Zugleich ist in der Forschung gut belegt, dass menschliche Entscheidungsfindung anfällig für systematische Verzerrungen ist, etwa durch die Nutzung von Heuristiken oder durch gruppendynamische Effekte. Diese Erkenntnisse werfen die Frage auf, inwiefern auch behördliche Entscheidungsprozesse, trotz institutioneller Einbettung und fachlicher Expertise, entsprechenden Einflüssen unterliegen können und ob hieraus spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren folgen. Ziel dieses Vorhabens ist es, zu klären, ob ein Handlungsbedarf zur Festlegung oder Präzisierung von Verfahrensvorgaben für behördliche Risikoentscheidungen im Atomrecht besteht. Außerdem sollen die Ergebnisse des Vorhabens dafür sensibilisieren, an welchen Stellen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens menschliche Entscheidungsfindung besonders fehleranfällig ist. Es soll ein gewinnbringender Dialog zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zu diesen Fragestellungen angestoßen werden.
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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn· Bonn· Dienstleistung· Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungWert k. A.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)· Bonn· Dienstleistung· Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung168.067 €
Eisenbahn-Bundesamt· Bonn· Dienstleistung· Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung331.339 €
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung· Bonn· Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungWert k. A.
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Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2· Bergisch Gladbach· Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungWert k. A.
Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (OpenData). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Vergabestelle.